Ein Rechtsanwalt, der auf einem bestimmten Rechtsgebiet nachweisbar über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, darf als zusätzliche Berufsbezeichnung den Titel eines Fachanwalts führen. Die Berechtigung wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) verliehen. Fachanwälte müssen u.a.:
HANSARECHT Bolfeld | Fuhr | Partnerschaft
RECHTSANWÄLTE | NOTARIN a.D.
MARION BOLFELD Rechtsanwältin, Notarin a.D.
TORSTEN FUHR Rechtsanwalt
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